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    Oberberg Parkklinik Wiesbaden Schlangenbad

    Therapie in einem Umfeld, in dem Sie sich wohlfühlen

    Eine angenehme Atmosphäre kann den Therapieerfolg begünstigen. Deshalb legen wir Wert darauf, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Unsere Zimmer bieten ebenso gehobenen Standard wie unser Restaurant. Mit unseren Kreativ-, Sport- und Freizeitangeboten können Sie nach intensiven Therapiestunden abschalten.

    Räumlichkeiten

    Raum zum Wohlfühlen

    Die Atmosphäre unserer Klinik ist durch Menschlichkeit und Verbundenheit geprägt. Uns liegt ganz besonders am Herzen, dass sich unsere Patientinnen und Patienten bei uns geborgen und wohlfühlen. Unsere Räumlichkeiten sind daher großzügig ausgestattet und bieten mit ihrem freundlichen Ambiente genügend Raum zur persönlichen Entfaltung und zum Rückzug.

    Die ruhige Lage der Parkklinik und die individuelle Einrichtung tragen sehr zu einem angenehmen Klima und Wohlfühlambiente bei. Zum Austausch mit anderen Patienten laden unsere Aufenthaltsräume, die Sitzmöglichkeiten im Kurgarten und der Speisesaal ein. Für sportliche Aktivitäten und das kontrollierte Trainieren von Kraft und Ausdauer steht unseren Patientinnen und Patienten ein Sportraum mit Fitnessgeräten zur Verfügung.

    Unsere Zimmerausstattung

    Unsere Einzel-, Doppel-, Dreibettzimmer verfügen über eine hochwertige Ausstattung.

    Alle Zimmer verfügen über:

    • Komfortable Boxspringbetten
    • Eigenes Badezimmer (WC, Waschbecken, Dusche)
    • Telefon, Internetzugang per WLAN, TV-Gerät

    In vielen Zimmer gibt es darüber hinaus:

    • Einen eigenen Balkon oder Zugang zur großen Terrasse
    • Eine separate Badewanne

    Ernährung

    Speisen wie im Restaurant

    Mit unserer hervorragenden frischen Küche möchten wir zum leiblichen und seelischen Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten beitragen. Unsere Speisen, die auf Basis ausgewählter und regionaler Produkte zubereitet werden, servieren wir in einem ehemaligen Hotelrestaurant mit ganz besonderem Flair.

    Wir unterstützen und beraten unsere Gäste bei Ernährungsfragen. So kann auf Wunsch und nach ärztlicher Anordnung auch ein diättherapeutisches Konzept besprochen werden. Denn eine ausgewogene Ernährung und ein geschmackvolles Essen sind wichtige Voraussetzungen für die Genesung und eine gesunde Lebensweise.

    Freizeit und Umgebung

    Zahlreiche Aktivitäten vor Ort sorgen für Abwechslung

    Die Parkklinik verwöhnt mit ihrer malerischen und einmaligen Lage – vor den Toren Wiesbadens und in direkter Nähe zu den Bergen des Taunus. Sie bietet mit wunderschönen Spazierwegen Gelegenheit, in der Natur neue Kraft zu schöpfen. Die ansprechende Umgebung macht die Klinik zu einem perfekten Rückzugs- und Erholungsort. Es besteht für Patientinnen und Patienten auch die Möglichkeit, an kulturellen oder freizeitlichen Aktivitäten der Gemeinde Schlangenbad teilzunehmen und die Kunstausstellungen, Thermalbäder und die Museen in der Umgebung zu besuchen.

    In der Bewegung liegt die Kraft. Nach diesem Leitsatz bieten wir unseren Patienten auch an den Abenden und Wochenenden ein vielfältiges Angebot an Freizeit- und sportlichen Aktivitäten an.

    Freizeitaktivitäten

    • Yoga
    • Boxen
    • Boccia
    • Klettern
    • Hörspaziergang im Wald
    • Musikzimmer
    • Kursaal
    • Musikkonzerte
    • Kräutergarten

    Unser Aufenthaltsraum bietet:

    • Gesellschaftsspiele
    • Tageszeitungen, Zeitschriften und Bücher
    • Tischkicker
    • Billard

    Patientenaufnahme

    Eine Aufnahme in unsere Privatkliniken ist in der Regel zeitnah möglich.

    Ganz einfach – in drei Schritten.

    Wir sind für Sie da!

    • 1
      Sie kontaktieren uns.
    • 2
      Unser freundliches Aufnahmeteam
      berät Sie persönlich.
    • 3
      Wir kümmern uns um eine
      schnelle und reibungslose
      Aufnahme.

    Fragen und Antworten

    Weitere Informationen rund um Ihren Aufenthalt

    Informationen zur Aufnahme

    Im Vorfeld eines stationären Aufenthalts stehen für Patienten die Symptome und das Leiden an einer seelischen Erkrankung im Vordergrund des Erlebens. Betroffene sind schon durch das Krankheitsbild selbst mit vielen Fragen konfrontiert, auf die sie nur schwer eine Antwort finden und die ihnen oftmals erst in der Therapie selbst beantwortet werden.

    Die Kosten der stationären Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfen teilweise oder vollständig erstattet, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit bzw. eine stationäre Einweisung durch einen Facharzt oder einen Psychologischen Psychotherapeuten vorliegen.

    Bei Interesse an einer Behandlung in unserer Klinik, beraten Sie unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 06129 - 1834002 kompetent und individuell.

    Darüber hinaus ist ein unverbindliches ärztliches Vorgespräch mit Chef- oder Oberarzt direkt in unserer Klinik möglich. Ein Termin vermittelt Ihnen unsere Mitarbeiter im Beratungsservice.

    Gern können Sie uns auch eine E-Mail schicken, bitte benutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

    Transparente Aufnahmebedingungen

    Unsere Patienten profitieren neben unserer fachlichen Expertise auch von den besonders kurzen Anmeldungswegen in unserer Klinik:

    • In vielen Fällen genügt ein kurzer Anruf
    • Wir unterstützen beim Ausfüllen aufwendiger Formulare
    • Der Antrag auf Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung wird von uns gestellt
    • Die Aufnahme in Krisensituationen kann auch sehr kurzfristig erfolgen
    • Größtmögliche Erreichbarkeit auch für zuweisende Ärzte und Psychotherapeuten
    • Bei Bedarf kann ein kurzfristig angesetztes persönliches Telefonat zur Vorbesprechung zwischen Klinik und Patientin oder Patient erfolgen
    • Wir garantieren ein durchdachtes Entlassungsmanagement in Rücksprache mit der zuweisenden Praxis

    Bei dringender Aufnahmeindikation können Aufnahmen auch sehr kurzfristig durchgeführt werden. Wir benötigen eine stationäre Einweisung, die idealerweise durch den Facharzt (Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin), den Psychologischen Psychotherapeuten oder auch durch den Hausarzt erfolgen sollte.

    Aufgrund des von uns erhobenen Befunds (entweder im Vorgespräch oder bei Aufnahme) werden wir die stationäre Behandlungsnotwendigkeit gegenüber der privaten Krankenversicherung beziehungsweise der Beihilfestelle begründen. Die Übernahme der Behandlungskosten erfolgt dann im Rahmen der zwischen Patientin/Patient und Krankenkasse beziehungsweise der Beihilfestelle vereinbarten Vertragsbedingungen. Unsere Verwaltung unterstützt Patientinnen und Patienten gern bei der Klärung des Kostenübernahmeumfangs.

    Wahlleistungen und Abrechnungsmodalitäten

    Wahlärztliche Leistungen werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Zur Unterbringung stehen Einbett-, Zweibett- und Dreibettzimmer zur Verfügung. Die Verpflegung erfolgt über die hauseigene Küche.

    Welche Wahlleistungen von den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfestelle übernommen werden, steht in Abhängigkeit zu dem individuellen Versicherungsschutz. Unsere Patientenadministration unterstützt gerne bei der Klärung des Versicherungsstatus. Wahlleistungen können hierbei jederzeit auch als Selbstzahler-Leistungen in Anspruch genommen werden.

    Hilfreiche Informationen für gesetzlich Versicherte

    Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung möglich:

    Auch gesetzlich versicherte Patienten können in einer Privatklinik aufgenommen und Kosten hierfür von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, wenn entsprechende medizinische oder soziale Indikationen vorliegen und eine medizinische Versorgung in gleicher Qualität wie in einem öffentlichen Krankenhaus gewährleistet ist. Der Gesetzgeber hat eine entsprechende Regelung im Sozialgesetzbuch geschaffen (§13 Abs. 2 SGB V).

    Anstelle des gewohnten Abrechnungsverfahrens „Zahlen per Krankenversichertenkarte“ (Sie legen Ihre Krankenversicherungskarte vor, das Krankenhaus schickt die Rechnung an Ihre Krankenkasse, diese begleicht) können gesetzlich versicherte Patienten auch das sogenannte Kostenerstattungsverfahren wählen. Dann begleichen sie zunächst die Rechnung gegenüber dem Krankenhaus und lassen sich den Rechnungsbetrag im Anschluss von der gesetzlichen Krankenversicherung rückerstatten – so wie Privatversicherte dies auch tun.

    Welche Krankenhauskosten werden in der Regel erstattet?

    Ihre gesetzliche Krankenversicherung erstattet nach entsprechender Genehmigung die Kosten, die auch bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus entstanden wären (ggf. abzüglich eines Verwaltungskostenabschlages). Dies wären für die Parkklinik Wiesbaden Schlangenbad zum Beispiel die Kosten einer stationären Behandlung in der Universitätsklinik Gießen/Marburg. Die Differenz ist von Ihnen zu tragen.

    Haben Sie eine private Zusatzversicherung für den Ein- oder Zweibettzimmerzuschlag oder für sogenannte Chefarztbehandlung (wahlärztliche Behandlung), lassen sich häufig weitere Kosten abdecken. Viele Patienten haben zudem eine Krankentagegeldversicherung, die bei Krankenhausbehandlungen finanzielle Unterstützung leistet, wenn keine Wahlleistungen in Anspruch genommen werden. So bleiben häufig nur kleine Zuzahlungsbeträge offen. Die Höhe der möglicherweise nötigen Zuzahlung und Möglichkeiten, diese zum Beispiel über Ratenzahlungen erträglich zu halten, kann man jedoch nur im Einzelfall bei Kenntnis der individuellen Versichertenbedingungen festlegen. Gerne berät Sie hierzu unverbindlich unser Patientenmanagement unter Tel.: +49 6129 4883-488.

    Muss ich den Aufenthalt in einer Privatklinik vorher genehmigen lassen?

    Die Inanspruchnahme einer Privatklinik ist nach Auffassung des Bundesversicherungsamts an eine Zustimmung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gebunden. Ihre Krankenkasse entscheidet dabei nach eigenem Ermessen, ob medizinische oder soziale Indikationen vorliegen, die eine Inanspruchnahme einer Privatklinik rechtfertigen.

    Zusätzlich haben die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen für ihre Mitglieder unterschiedliche Regelungen aufgestellt. Teilweise werden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Kosten für Leistungen in einer Privatklinik bis zur Höhe der vergleichbaren Vertragssätze ohne Berechnung eines Verwaltungskostenabschlags übernommen, teilweise ist die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens nur zu bestimmten Terminen möglich (z.B. Quartalsbeginn), teilweise wird ein Kostenvoranschlag der Privatklinik benötigt.

    Was benötigt die gesetzliche Krankenversicherung an Informationen?

    Sie schreiben einen formlosen Brief an Ihre gesetzliche Krankenversicherung unter Nennung Ihrer Versichertennummer. Sie bitten die Versicherung um schriftliche Genehmigung einer stationären Behandlung in einer privaten psychiatrischen Klinik (bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens Ihrerseits nach §13 Abs. 2 SGB V oder aufgrund günstigerer Regelungen Ihrer Krankenkasse).

    Sofern zutreffend, teilen Sie mit, dass Sie bereits eine ambulante psychotherapeutische Behandlung absolviert haben und diese nicht den gewünschten Erfolg gezeigt hat.

    Darüber hinaus benötigt die gesetzliche Versicherung von Ihrem behandelnden Arzt (einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie oder psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychotherapeuten) eine Krankenhauseinweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung). Diese muss enthalten:

    • Ihre vorläufige Diagnose (F-Diagnose(n) nach ICD-10)
    • Die Aussage, dass eine ambulante Behandlung zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausreichend ist
    • Den Namen Ihrer Wunschklinik, in die Sie eingewiesen werden wollen.

    Ebenso teilen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung medizinische oder soziale Indikationen mit, die eine Behandlung in Ihrer Wunschklinik erforderlich machen (z. B. medizinische Notwendigkeit eines nur dort angebotenen Therapiekonzepts oder medizinische Notwendigkeit eines kurzfristigen stationären Behandlungsbeginns zur Vermeidung einer Verschlechterung Ihrer gesundheitlichen Situation, der in einem öffentlichen Krankenhaus nicht realisiert werden kann).

    Es hat sich als hilfreich erwiesen, Telefonnotizen über Telefonate mit vergleichbaren öffentlichen psychiatrischen Krankenhäusern und dortigen Wartezeiten beizufügen. Sollte Ihre Krankenversicherung einen Kostenvoranschlag für eine Behandlung in der Parkklinik Wiesbaden Schlangenbad benötigen, so kann dieser jederzeit erstellt werden.

    Im Rahmen der Genehmigung der Behandlung in Ihrer privaten Wunschklinik wird Ihre Krankenkasse Ihnen auch mitteilen, in welchem Umfang die Kosten der Behandlung erstattet werden, ob ein Verwaltungskostenabschlag (von max. 5%) erhoben wird und ob und wie lange Sie an die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens gebunden sind. Während der Wahl des Kostenerstattungsverfahrens gilt dieses auch für jede andere stationäre Behandlung, die in diesem Zeitraum notwendig wird, z.B. für die Behandlung in einer chirurgischen Klinik nach einem Unfall.

    Private Zusatzversicherung

    Haben Sie für eine stationäre Krankenhausbehandlung eine private Zusatzversicherung („Chefarztbehandlung“ und „Wahlleistung Einbett-/Zweibettzimmer“) abgeschlossen, so sollten Sie möglichst auch bei Ihrer privaten Zusatzversicherung vor der Anreise die Einweisung des Arztes und ein fachärztliches Gutachten einreichen.

    Gibt es Wartezeiten in der Parkklinik Wiesbaden Schlangenbad?

    In der Regel kann die Parkklinik Wiesbaden Schlangenbad Aufnahmetermine innerhalb von 7 bis 14 Tagen ermöglichen, in dringenden Fällen auf Antrag des einweisenden Arztes auch früher. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unserem Aufnahmearzt auf, Tel. +49 6129 4883-488

    Bei allen weiteren Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich!

    Kontaktaufnahme

    Eine Aufnahme in unsere Privatkliniken ist in der Regel zeitnah möglich.

    Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung telefonisch, oder schreiben Sie uns per Kontaktformular.

    Oberberg Parkklinik Wiesbaden Schlangenbad

    Rheingauer Straße 47
    65388 Schlangenbad
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